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Allgemeine garantiebedingungen

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
VIELEN DANK, DASS SIE SICH FÜR UNSERE PRODUKTE ENTSCHIEDEN HABEN

Denken Sie daran! Die Zufriedenheit und langfristige Nutzung unserer Produkte wird nur durch ordnungsgemäße Montage, angemessenen Gebrauch und sachgemäße Wartung gewährleistet.


ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN


• Nur Zäune, die in ganz Europa gekauft und montiert wurden, fallen unter die Garantie.
• Die Garantie gilt für Mängel, die auf Herstellungsfehler von Produkten zurückzuführen sind, die ordnungsgemäß in trockenen und durchgelüfteten Räumen gelagert wurden.
• Die Garantie erstreckt sich nur auf Zäune, die bei geeigneten Witterungsbedingungen montiert wurden.
• Eine Reklamation wird von der Stelle, bei der das Produkt gekauft wurde, oder in besonderen Fällen (z. B. Liquidation der Verkaufsstelle eines Autorisierten Vertriebspartners) durch den Verkäufer entgegengenommen.
• Eine Reklamation muss unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen) nach Entdeckung des Mangels schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.
• Telefonische Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Ohne Angabe der Bestellnummer wird die Garantie nicht anerkannt.


GARANTIEZEIT


• Für Produkte, die bestimmungsgemäß verwendet werden und den Anforderungen der Allgemeinen Garantiebedingungen entsprechen, gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Rechnungsdatum.
Die Firma STROKA gewährt zusätzlich eine Garantie für die Korrosionsbeständigkeit ihrer Produkte für einen Zeitraum von
3 Jahren für feuerverzinkte Zaunelemente,
5 Jahren für feuerverzinkte und pulverbeschichtete Zaunelemente und
10 Jahren für Aluzinc-Zaunlatten.
GARANTIELEISTUNGEN
• Jegliche Schäden oder Mängel, die sich aus Herstellungsfehlern oder Materialfehlern während der Garantiezeit ergeben, werden so schnell wie möglich behoben, jedoch spätestens 30 Arbeitstage nach positiver Beurteilung der Reklamation.
• Im Falle einer Reklamation verpflichtet sich der Hersteller, das defekte Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder dessen Kaufpreis zu mindern.
• Bei Austausch des defekten Produktes gegen ein neues geht das ausgetauschte Teil in das Eigentum des Herstellers über.


GARANTIELEISTUNGSAUSSCHLÜSSE

• Die Meldung ist unvollständig und die Reklamation wurde nach Ablauf der Garantiefrist eingereicht.
• Fehlende Bestellnummer
• Das Produkt wurde bei Temperaturen unter 0 °C, nicht in Übereinstimmung mit dem Installationshandbuch oder für andere Zwecke als die vorgesehene Verwendung näher als 500 m von der Meeresuferlinie montiert.
• Die Ware wurde nicht in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung und nicht bestimmungsgemäß verwendet.
• Das Produkt wurde aggressiven Substanzen oder Temperaturen ≤ 30 °C und ≥ 50 °C ausgesetzt.
• Die Ware ist infolge des Transports durch den Käufer sowie der unsachgemäßen Lagerung durch den Käufer beschädigt worden.
• Waren, bei denen Korrosionsherde aufgetreten sind, deren Größe 5 mm2 nicht überschreitet
• Werksseitig nicht geschützte Schnittkanten (z. B. Zaunenden, Lochkanten, etc.) in einer Entfernung von bis zu 10 mm von der Schnittlinie
• Der Farbton der Beschichtung der Ware weist geringfügige Differenzen auf, da die Ware in verschiedenen Produktionschargen oder nach einer anderen geltenden Technologie hergestellt wurde.
• Der Farbton der Beschichtung der Ware weist geringfügige Differenzen auf, da sie in einer Strukturfarbe gestrichen wurde.
• Die Farbe der Beschichtung oder ein Kunststoffteil ist verfärbt.
• Die Ware wurde durch den Benutzer oder durch vom Hersteller nicht autorisierte Dritte verändert.
• Es wurden Ersatzteile oder Zusatzgeräte anderer Hersteller verwendet.
• Bewegliche, fahrbare Teile, d. i. Antriebe, Schlösser und Scharniere von Toren oder Pforten fallen nicht unter diese Garantie.
• Der Hersteller erkennt keine Forderungen aufgrund von Mängeln an, die sich durch eine Überprüfung zum Zeitpunkt der Lieferung hätten offenbaren müssen, die aber nicht Gegenstand einer solchen Überprüfung waren.


SCHLUSSBEMERKUNGEN

• Im Falle einer unberechtigten Reklamation gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Meldenden.
• Die Kosten für die Behebung von Mängeln, die nicht unter die Garantie fallen, gehen zu Lasten des Meldenden.
• Wird ein Mangel am Produkt festgestellt, der als Reklamation vor dem Einbau hätte gemeldet werden können, werden die Kosten für die Demontage und den Wiedereinbau vom Meldenden getragen.
• Der Hersteller haftet nicht für Schäden am Eigentum des Meldenden, mit Ausnahme der Waren, auf die sich die Reklamation bezieht.
• Jedem Produkt liegt eine Montageanleitung und eine Bedienungsanleitung bei.
• Zusätzliche Bestimmungen, die nicht in den Allgemeinen Garantiebedingungen beschrieben sind, sind in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegt.
• Bei Angelegenheiten, die nicht durch die Bestimmungen der Allgemeinen Garantiebedingungen und der Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
• Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind bestrebt, etwaige Streitigkeiten gütlich beizulegen. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, ist das für München zuständige ordentliche Gericht zuständig.

Kontaktieren Sie unsere Händler
Haben Sie Fragen bezüglich Produkte, Lieferung oder Durchführung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

+49 157 787 624 73


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